Beihilfe und Kind (Krankenkassenrecht)
Hallo an alle,
ich bin Beamtin und erwarte ein Kind. Mein Freund,selbständig, und ich sind beide privat versichert und leben zusammen. Wir überlegen nun ob wir heiraten sollen. Weiß jemand, ob mein Kind bei einer Heirat auch noch beihilfeberechtigt ist? Mein Freund verdient mehr als ich.
Vielen Dank
Martina
Re: Beihilfe und Kind
Im Grundgesetz steht:
"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes."
Das wird vom Gesetzgeber immer so interpretiert: Ein verheiratetes Paar darf nie schlechter gestellt werden, als wenn es nicht verheiratet wäre. Würden Sie also als ledige Mutter beihilfeberechtigt für Ihr Kind sein, als verheiratete Frau aber nicht, wäre das ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Fragen Sie doch bei Ihrer Beihilfestelle nach. Die müssen es doch wissen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Beihilfeberechtigung für das Kind durch Heirat wegfällt. Selbst wenn der Ehemann mehr verdient als Sie.
Re: Beihilfe und Kind
die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, jeder kocht da sein eigenes Süppchen .