Re: Endet Mitgliedschaft mit Ende der Versicherungspflicht? (Krankenkassenrecht)
seit 01.01.02 sind "Mitgliedschaft" und "Versicherungsvoraussetzung" als 2 Begriffe zu sehen.
Soll heißen: Ohne eine Kündigung endet die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse NICHT (Ausnahme: 18 Mon. am Stück nicht versichert). Die DAK hätte pflichtgemäß deine Vorversicherung prüfen müssen und eine Kündigungsbestätigung verlangen müssen, ohne diese darf eine Mitgliedschaft nicht durch die Kasse eröffnet werden.
Eine weitere Ausnahme wäre, wenn du dich hättest privat versichert, dann wäre eine Kündigung der BKK nicht notwendig.
So bleibst du also bis mindestens 28.02.04 BKK versichert.(ist doch auch nicht so schlecht dort )
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- Endet Mitgliedschaft mit Ende der Versicherungspflicht? -
Marcus,
06.12.2004, 16:52
- Re: Endet Mitgliedschaft mit Ende der Versicherungspflicht? -
Trabbifahrer,
07.12.2004, 08:10
- Re: Endet Mitgliedschaft mit Ende der Versicherungspflicht? - Marcus, 07.12.2004, 14:24
- Re: Endet Mitgliedschaft mit Ende der Versicherungspflicht? -
Trabbifahrer,
07.12.2004, 08:10