Endet Mitgliedschaft mit Ende der Versicherungspflicht? (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
endet für mich als Student mit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht auch gleichzeitig die Mitgliedschaft bei meiner Krankenkasse (BKK)?
Davon war ich nämlich ausgegangen, als ich mich nun als freiwilliges Mitglied bei einer anderen Kasse (DAK) weiterversichern wollte.
Die BKK möchte mich jedoch nicht entlassen, ohne dass ich mich vorher bei ihnen freiwillig versichere und dann ordentlich kündige.
Meine Frage wäre also ist meine obige Annahme richtig und die Mitgliedschaft endet mit der Versicherungspflicht oder muss ich doch die zweimonatige Kündigungsfrist einhalten?
Viele Grüße
Marcus