Endet Mitgliedschaft mit Ende der Versicherungspflicht? (Krankenkassenrecht)

Marcus @, Montag, 06.12.2004, 16:52 (vor 7291 Tagen)

Hallo zusammen,

endet für mich als Student mit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht auch gleichzeitig die Mitgliedschaft bei meiner Krankenkasse (BKK)?
Davon war ich nämlich ausgegangen, als ich mich nun als freiwilliges Mitglied bei einer anderen Kasse (DAK) weiterversichern wollte.
Die BKK möchte mich jedoch nicht entlassen, ohne dass ich mich vorher bei ihnen freiwillig versichere und dann ordentlich kündige.

Meine Frage wäre also ist meine obige Annahme richtig und die Mitgliedschaft endet mit der Versicherungspflicht oder muss ich doch die zweimonatige Kündigungsfrist einhalten?

Viele Grüße
Marcus

Re: Endet Mitgliedschaft mit Ende der Versicherungspflicht?

Trabbifahrer, Dienstag, 07.12.2004, 08:10 (vor 7291 Tagen) @ Marcus

seit 01.01.02 sind "Mitgliedschaft" und "Versicherungsvoraussetzung" als 2 Begriffe zu sehen.

Soll heißen: Ohne eine Kündigung endet die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse NICHT (Ausnahme: 18 Mon. am Stück nicht versichert). Die DAK hätte pflichtgemäß deine Vorversicherung prüfen müssen und eine Kündigungsbestätigung verlangen müssen, ohne diese darf eine Mitgliedschaft nicht durch die Kasse eröffnet werden.

Eine weitere Ausnahme wäre, wenn du dich hättest privat versichert, dann wäre eine Kündigung der BKK nicht notwendig.

So bleibst du also bis mindestens 28.02.04 BKK versichert.(ist doch auch nicht so schlecht dort ;-) )

Re: Endet Mitgliedschaft mit Ende der Versicherungspflicht?

Marcus, Dienstag, 07.12.2004, 14:24 (vor 7290 Tagen) @ Trabbifahrer

Vielen Dank Trabbifahrer!
Das beantwortet alle meine Frangen.

Viele Grüße
Marcus

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