Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert! (Krankenkassenrecht)

Peter Bartholomäus @, Donnerstag, 16.12.2004, 21:35 (vor 7281 Tagen)

Die Mutter von meiner Freundin wurde am 06.12.04 geschieden. Sie bekommt 810 Euro Unterhalt und ist 57 Jahre alt. Ihr Ex-Mann ist Arzt und beide waren bis lang Privatversichert. Jetzt soll sie den Beitrag von ca 600 Euro/Monat selber zaheln. Die gestzl. Krankenkassen nehmen sie aber nicht auf, sondern verw. auf §6 Abs. 3a SGB V. Was kann sie machen? Sie kann sich unmöglich die Privateversicherung weiter leisten.

Re: Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert!

Tobi @, Freitag, 17.12.2004, 09:22 (vor 7281 Tagen) @ Peter Bartholomäus

Sie kann versuchen die Leistungen ihrer privaten Versicherung so weit wie möglich zu senken (also weg von Chefarzt und Einzelzimmer...).
Vielleicht bestehen auch Ansprüche auf weitere Unterhaltszahlungen wegen der Versicherung? Oder sie hat Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt, d.h. sie kündigt die Versicherung und bekommt vom Sozialamt Behandlungsscheine...

Re: Beitritt zur Gesetzlichenversicherung verweigert!

Mediott @, Freitag, 17.12.2004, 10:11 (vor 7281 Tagen) @ Peter Bartholomäus

Unter diesen Voraussetzungen keine Chance für einen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung!

Auf jeden Fall mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen.

Im Rahmen den Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe (Hartz IV.) ergibt sich evtl. ein Zugangsrecht als Pflichtversicherter zur gesetzlichen Krankenversicherung!!!

Habe mich selbst zu dem Thema aber noch nicht genau eingelesen. Die Sozialämter müßten aber hierzu beraten können, da sie ja auch nicht für Krankheitskosten aufkommen wollen.

Die Kassen selbst weisen eigentlich nicht darauf hin, da es sich in der Regel um einen kostenintensiven Personenkreis handelt, der garnicht gewollt ist. Wenn aber in diesem Rahmen auf Versicherungspflicht entschieden wird, muss eine Kasse sie aufnehmen.

In diesem Sinne...

Mit freundlichen Grüßen

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