Schwanger und Arbeitsverhältnis beendet (Krankenkassenrecht)

Harald @, Sonntag, 19.12.2004, 10:03 (vor 7279 Tagen)

Liebes Forum,
meine Frau und ich haben Schwierigkeiten, die folgende Situation richtig einzuschätzen, vielleicht können Sie uns weiterhelfen:
Meine Frau ist im 5. Monat schwanger, ist seit 9 Monaten angestellt und in der GKV versichert. Ende des Monates läuft der zeitlich befristete Arbeitsvertrag aus und der Arbeitgeber will sie auch nicht weiter beschäftigen. Meine Frau hat kein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Ich als Ehemann bin in der PKV und verdiene mehr als meine Frau (über der Bemessungsgrenze).
1. Kann meine Frau in der GKV bleiben?
2. Wie wird der Beitrag für sie in der GKV berechnet?
3. Macht es Sinn, dass sie selbständig wird?
4. Hat sie Anrecht auf Mutterschaftsgeld und Beitragsfreiheit?

Vielen Dank im voraus für jeden Beitrag zu unseren Fragen!

Re: Schwanger und Arbeitsverhältnis beendet

Mediott @, Montag, 20.12.2004, 09:52 (vor 7278 Tagen) @ Harald

Hallo Harald,

1. Sie kann freiwilliges Mitglied werden, wenn Sie unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mind. 12 Monate oder innerhalb der letzten 5 Jahre mind. 24 Monate in der Gesetzlichen versichert war . Egal ob in dieser Zeit selbst- oder mitversichert. (§ 10 Abs. Satz 1 SGB V.)

2. In der Regel Satzungsrecht der einzelnen Kasse. Normalerweise wird die Hälfe des Familieneinkommens für die Beitragbemessung zugrunde gelegt. Manche Kassen machen das bis max. zur halben Beitragsbemessungsgrenze, andere aber auch bis zur Vollen.
Man spricht dann auch von der sogenannten "Hausfrauenklasse".

3. Macht in diesem Fall kaum Sinn. Höchsten bzgl. des Mutterschaftsgeldes. Müsste aber genau berechnet werden!!!

4. In der "Hausfrauenklasse" kein Mutterschaftsgeld und keine Beitragsfreiheit. Da kein Beschäftigungsverhältniss mehr besteht, entsteht auch kein Verdienstausfall. Beitragsfreiheit auch nicht, da nur Arbeitnehmerinnen "Elternzeit" für 3 Jahre beanspruchen können, die die Beitragsfreiheit begründet.

Sind Sie selber selbständig? Dann gäbe es noch eine Möglichkeit!

Weiteres gerne per email.

In diesem Sinne....

Mit freundlichen Grüßen

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