Re: Studentenjob 4 Monate über 400€ - selbstversichern oder familienversichert? (Krankenkassenrecht)

Mediott @, Mittwoch, 29.12.2004, 14:19 (vor 7272 Tagen) @ Sebastian

Hallo Sebastian,

Das Arbeitsverhältnis von Studenten ist beitragsfrei, wenn ...
1. die Beschäftigung wöchentlich nicht länger als 20 Stunden ausgeführt wird (Ausnahme: Ausbildungs- bzw. berufsintegrierte Studiengänge).
2. während des Studiums an einer Hoch- bzw. Fachhochschule ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolviert wird.
3. die Beschäftigung ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird.
4. die Beschäftigung von vornherein auf höchstens zwei Monate befristet ist. Bei einer Überschreitung dieses Zeitrahmens tritt die Versicherungspflicht vom Zeitpunkt des Überschreitens an ein. Stellt sich eine Überschreitung jedoch bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem die Überschreitung bekannt wird.

Das Arbeitsverhältnis von Studenten ist beitragspflichtig, wenn ...
1. die Beschäftigung über zwei Monate hinausgeht, sie wöchentlich mehr als 20 Stunden umfasst, nicht nur auf die Semesterferien beschränkt ist und keinerlei selbständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
2. ein Student im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen beschäftigt ist. Der Jahreszeitraum ist vom voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung zurückzurechnen. Anzurechnen sind alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden.
3. die Beschäftigung schon vor dem Studium begonnen hat und für die Dauer des Studiums eine Beurlaubung mit Fortzahlung des Gehalts vereinbart wird. Die Versicherungspflicht besteht nur dann weiter, wenn die monatlichen Arbeitsbezüge die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro übersteigen.

Unabhängig davon kann je nach Höhe des erzielten Nebenjob-Entgeltes der Anspruch auf Familienversicherung entfallen.

Rechtsgrundlage ist Sozialgesetzbuch V. (SGB V) § 226 und 228 ff. Ohne die entsprechenden Verlautbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen aber kaum zu interpretieren.


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