Studentenjob 4 Monate über 400€ - selbstversichern oder familienversichert? (Krankenkassenrecht)

Sebastian , Mittwoch, 29.12.2004, 13:49 (vor 7268 Tagen)

Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse. Ich habe während meiner Semesterferien bis in die ersten beiden Wochen des Semesters für rund 2,5 Monate ein Praktikum absolviert, mein Einkommen dabei lag über 400€/Monat. Nun ist meine Krankenkasse der Ansicht, dass ich mich selbst versichern muss da ich ja die 400€/Monat überschritten habe. Freunde, Komillitonen tun aber ähnliches und haben keinerlei Probleme mit ihrer Krankenversicherung, da für diese das Gesamteinkommen im Jahr einfach durch 12 teilt und somit alle unter 400€/Monat sind. Meine Krankenkasse beharrt aber darauf, dass ich die ja die 400€/Monat überschritten habe und somit mich selbstversichern muß. Das Verfahren mit dem Jahreseinkommen/12 seie falsch.
Könnt ihr mir helfen? Ich habe bisher leider keinen (Gesetzes)-Text finden können indem diese Lage eindeutig geklärt ist. Hoffentlich wisst ihr wo ich so etwas finden kann.

Vorab vielen Dank für eure Hilfe
Grüße
Sebastian

Re: Studentenjob 4 Monate über 400€ - selbstversichern oder familienversichert?

Mediott @, Mittwoch, 29.12.2004, 14:19 (vor 7268 Tagen) @ Sebastian

Hallo Sebastian,

Das Arbeitsverhältnis von Studenten ist beitragsfrei, wenn ...
1. die Beschäftigung wöchentlich nicht länger als 20 Stunden ausgeführt wird (Ausnahme: Ausbildungs- bzw. berufsintegrierte Studiengänge).
2. während des Studiums an einer Hoch- bzw. Fachhochschule ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolviert wird.
3. die Beschäftigung ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird.
4. die Beschäftigung von vornherein auf höchstens zwei Monate befristet ist. Bei einer Überschreitung dieses Zeitrahmens tritt die Versicherungspflicht vom Zeitpunkt des Überschreitens an ein. Stellt sich eine Überschreitung jedoch bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem die Überschreitung bekannt wird.

Das Arbeitsverhältnis von Studenten ist beitragspflichtig, wenn ...
1. die Beschäftigung über zwei Monate hinausgeht, sie wöchentlich mehr als 20 Stunden umfasst, nicht nur auf die Semesterferien beschränkt ist und keinerlei selbständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
2. ein Student im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen beschäftigt ist. Der Jahreszeitraum ist vom voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung zurückzurechnen. Anzurechnen sind alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden.
3. die Beschäftigung schon vor dem Studium begonnen hat und für die Dauer des Studiums eine Beurlaubung mit Fortzahlung des Gehalts vereinbart wird. Die Versicherungspflicht besteht nur dann weiter, wenn die monatlichen Arbeitsbezüge die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro übersteigen.

Unabhängig davon kann je nach Höhe des erzielten Nebenjob-Entgeltes der Anspruch auf Familienversicherung entfallen.

Rechtsgrundlage ist Sozialgesetzbuch V. (SGB V) § 226 und 228 ff. Ohne die entsprechenden Verlautbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen aber kaum zu interpretieren.

Re: Studentenjob 4 Monate über 400€ - selbstversichern oder familienversichert?

Trabbifahrer, Mittwoch, 05.01.2005, 08:27 (vor 7262 Tagen) @ Sebastian

das Verfahren mit /12 teilen ist wirklich falsch (In meiner schriftlichen Abschlußprüfung kam tatsächlich so ein Fall dran, alle die /12 teilten hatten 0 Punkte).

Also müßtest du für die 2,5 Monate raus aus der Familienversicherung und rein in die KV der Studenten (ca. 55 EUR pro Monat). Nach den 2,5 Monaten kannst du sofort wieder rein in die Familienversicherung.

Jetzt kommt der Kunstgriff: Wenn in dem halben Monat Dein Einkommen unter 400 EUR liegt, kannst du durchgängig familienversichert bleiben, da du 2 mal pro Jahr die 400 EUR überschreiten darfst. (Funkktioniert bei Entgelten bis 800 EUR mtl.)

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