Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? (Krankenkassenrecht)

Marcus @, Donnerstag, 30.12.2004, 01:07 (vor 7272 Tagen)

Hallo,
ich bin zur zeit in einer Privaten KK. Bin aber ab 2005 durch die erhöhung der JAE Grenze eigendlich wieder Versicherungspflichtig.
Nun kann ich ja einen Freistellungsantrag stellen, so das ich privat Versichert bleiben könnte.
Meine Frage:
Ist das wirklich unwiderruflich?, Auch wenn ich z.B. arbeitslos werde?
Oder den Arbeitgeber wechsel?

Über eine Antwort wäre ich dankbar

Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ???

Sangriaeimer @, Donnerstag, 30.12.2004, 08:52 (vor 7272 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,

wenn Du das Board hier aufmerksam verfolgst, wirst Du merken, dass viele Teilnehmer froh wären, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen.

Ich würde an Deiner Stelle die Chance nutzen und dann eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

Bei Rückfragen kannst Du mir gerne mailen unter info@urlaubspreisvergleiche.de

Gruß

Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ???

Mediott @, Freitag, 31.12.2004, 18:15 (vor 7270 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,

die Befreiung kann erst duch einen sogenannten "Statuswechsel" aufgehoben werden. Also z.B. Wechsel vom Angestellten ins Arbeiterarbeitsverhältnis, Arbeitslos oder Rentner. Wenn die Befreiung im Angestelltenverhältnis ausgesprochen wurde, gilt sie auch bei einen Arbeitgeberwechsel, wenn man dort auch wieder Angestellter ist oder sogar bei erheblicher Stundenreduzierung im Beschäftigungsverhältnis, wozu ja heutzutage einige Arbeitgeber im Rahmen Stellenabbau die Arbeitnehmer drängen. Außerdem muss man auch wieder mind. 1 Jahr pflichtig sein um in der GKV bleiben zu können.

Eine Befreiung würde ich nur beantragen, wenn Du dir absolut sicher bist in der PKV langfristig bleiben zu wollen. Ansonsten lieber erstmal zurück und die Vollversicherung ruhen lassen oder in eine Zusatzpolice umwandeln. Viele Private sind da sehr flexibel, wenn sie Dich halten wollen.

Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ???

Mitch, Sonntag, 02.01.2005, 09:32 (vor 7269 Tagen) @ Mediott

Die Befreiung wird aufgehoben, wenn man z. B. vom Angestellten- ins Arbeiterarbeitsverhältnis wechselt?

Seit wann denn das? Wo steht das?

Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ???

Mediott @, Sonntag, 02.01.2005, 16:18 (vor 7268 Tagen) @ Mitch

Sorry, bei Angestellten/Arbeiterwechsel bin ich mir nicht 100%-ig sicher, ob das noch Gültigkeit hat.

Hatte aber vor Jahren mal einen Befreiungsbescheid der AOK in den Händen, wo das so aufgeführt war. Im Rahmen der Anpassung, wonach wir ja alle nur noch "Arbeitnehmer" sind, kann sich die Rechtsauffassung jedoch geändert haben. Einfach mal bei der letzten Kasse nachfragen. Die muss sowieso die Befreiung aussprechen.

Ansonsten ist alles andere zur Befreiungsmöglichkeit im § 8 Sozialgestzbuch V. geregelt.

Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit:

Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen, sie wirkt von Beginn an und endet mit Erlöschen des Status. Sie kann nicht widerrufen werden!

Arbeiter und Angestellte, die durch die Erhöhung der JAEG wieder versicherungspflichtig werden
(! Keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV mehr gegeben !)

Rehabilitanden
Behinderte, die in Heimen oder Einrichtungen tätig sind
Nicht Vollerwerbstätige während ihres Erziehungsurlaubes
Teilarbeitszeit-Beschäftigte
Studenten
Ärzte im Praktikum
Künstler und Publizisten (Sonderregelung)
Landwirte, wenn der Wirtschaftswert des Unternehmens einen gewissen Betrag übersteigt

Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ???

Jonas M., Dienstag, 18.01.2005, 10:47 (vor 7253 Tagen) @ Mediott

@Mediott
Du schreibst: "oder in eine Zusatzpolice umwandeln. Viele Private sind da >sehr flexibel<, wenn sie Dich halten wollen".

Sie bestehen aber auf einer neuen Risikoprüfung und geben nur vollkommen Gesunden eine Zusatzpolice. Für langjährige Mitglieder führt das zum Verlust der Altersrücklagen.

Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ???

n + f, Dienstag, 18.01.2005, 09:45 (vor 7253 Tagen) @ Marcus

im normalfall ist das unwiderruflich. wenn du allerdings geldleistungen wegen arbeitslosigkeit beziehst bist du wieder versicherungspflichtig.

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