Beiträge für Abfindung mit und ohne Arbeitsl.geld (Krankenkassenrecht)

Lea, Sonntag, 09.01.2005, 23:16 (vor 7257 Tagen)

Möglicherweise habe ich die Gelegenheit, mit einer Abfindung von ca. 2 Jahresgehältern aus dem Arbeitsleben auszusteigen. Wieviel holt sich davon in etwa die Krankenkasse (bin freiwillig in der GKV versichert)? Was passiert, wenn ich mich gleich arbeitslos melde? Dann gibt es zwar eine Sperrzeit, aber in diesem Fall zahlt das Arbeitsamt den Krankenkassenbeitrag. Was ist dann mit der Abfindung? Verzichtet die Krankenkasse auf Beiträge dafür ?(kann ich mir gar nicht vorstellen...)

Re: Beiträge für Abfindung mit und ohne Arbeitsl.geld

Tobi @, Freitag, 14.01.2005, 09:44 (vor 7253 Tagen) @ Lea

Ich befürchte ich muss die "Freude" ein wenig "dämpfen":
Ein freiwillig versichertes Mitglied muss sich während der ersten 4 Wochen der Sperrzeit weiterhin freiwillig versichern.
Die restlichen 8 Wochen der Sperrzeit sind beitragsfrei.
Im Anschluß legt die Arbeitsagentur eine sog. Ruhenszeit fest (aufgrund der Höhe der Abfindung).
Während dieser Zeit muss man sich wieder freiwillig versichern.
Die Beitragshöhe während der Sperr- und Ruhenszeit berechnet sich normalerweise (es gibt da wohl unterschiedliche Auffassungen) aus dem letzten Bruttogehalt. Bei einem freiwillig versicherten Angestellten als ca. 500,- im Monat

Re: Beiträge für Abfindung mit und ohne Arbeitsl.geld

lea, Samstag, 15.01.2005, 16:23 (vor 7252 Tagen) @ Tobi

Hmm... und wenn ich mich gar nicht arbeitslos melde oder erst ein, zwei Jahre später? D.h. ich würde mich freiwillig versichern, habe aber kein Arbeitseinkommen und kein Arbeitslosengeld, allenfalls ein bisschen Einkommen aus Kapitalerträgen - und halt die Abfindung.
Errechnet sich die Beitragshöhe dann auch aus dem letzten Bruttogehalt? Und über wieviele Monate geht das dann?

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