Risikoprüfung bei Zusatzversicherung (Krankenkassenrecht)
Ich hatte 30 Jahre eine private Krankenvollversicherung, dann 1 Jahr Anwartschaftsversicherung wegen Pflichtversicherung in der GKV,jetzt freiwillig in der GKV mit Ende der Anwartschaftsversicherung. Die PKV hat mir ein Angebot über eine Krankenzusatzversicherung gemacht, wobei ich einen Grossteil der Altersrückstellung mitnehmen kann. Im Antrag wird aber eine neue Risikoprüfung verlangt, obwohl der Versicherungsschutz der Zusatzversicherung in allen Teilen gegenüber der Krankenvollversicherung reduziert ist. Ist das rechtmäßig?