Beitragshöhe GKV, wenn Ehepartner PKV? (Krankenkassenrecht)
Ich bin privat krankenversichert, mein Mann ist in Fortsetzung seiner früheren gesetzl. Versicherung bei einem 400-€-Job freiwillig gesetzl. versichert. Der Beitrag wird nach der Hälfte meines Einkommens gerechnet. Ist das richtig? Muß nicht mit der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze gerechnet werden? Sonst sind wir doch verglichen mit 2 voll berufstätigen Ehepartnern erheblich benachteiligt.
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