Endet Versicherungsverhältnis nach Auslaufen der Arbeitslosenhilfe? (Krankenkassenrecht)

chris @, Donnerstag, 13.01.2005, 13:23 (vor 7258 Tagen)

Hallo,

ich habe mich im Rahmen einer ICH-AG seitdem 1.1.2005 selbständig gemacht und will mich nun freiwillig gesetzlich versichern. Meine alte Kasse besteht aber nun darauf, dass ich mit 2 Monatsfrist hätte kündigen sollen. Meiner Meinung nach kann ich doch während der Arbeitslosigkeit nicht einfach die Krankenkasse kündigen, oder? Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld war am 31.12.2004 beendet.

Ich bin ziemlich ratlos....

MfG, Chris

Re: Endet Versicherungsverhältnis nach Auslaufen der Arbeitslosenhilfe?

Tobi @, Freitag, 14.01.2005, 09:22 (vor 7257 Tagen) @ chris

Deine jetzige Kasse hat recht. Man muss immer erst kündigen (in Deinem Fall auf den 31.03.2005) um zu einer anderen Krankenkasse wechseln zu können. Auch während der Arbeitslosigkeit ist dies möglich - es macht (vereinfacht gesagt) weder der Krankenkasse etwas aus woher ihre Mitglieder Geld bekommen, noch der Arbeitsagentur bei welcher Krankenkasse ihre "Kunden" versichert sind...

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