Nebenberufl. Selbständig, aber eigene Angestellte (Krankenkassenrecht)

andre @, Donnerstag, 13.01.2005, 18:08 (vor 7254 Tagen)

Ich bin hauptberuflich Arbeitnehmer, gesetzlich pflichtversichert, brutto ca. 2.800,-€ monatl.

Wenn ich eine nebenberufliche Selbständigkeit aufnehme, Wochenarbeitszeit für mich selber ca. 5 Std., aber eine sozialversicherungspflichtige Angestellte haben würde,
bleibe ich dann gesetzlich pflichtversichert?
Mein Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit würde bei weitem das Einkommen aus der
Nebenbeschäftigung übersteigen (wenn es gut läuft, dann evt. 2000,- € positives Einkommen im Jahr).

Meine BKK hat mir 2001 auf diese Frage mal sinngemäß geantwortet, daß der Gesetzgeber sagt, daß für eine selbständige Tätigkeit keine Zeit mehr bleibt, wenn man vollbeschäftigt ist, und mehr als 2.240,- DM monatlich verdient. Es wäre dann auch uninteressant, ob man sozialversicherungspflichtige Beschäftigte hat. Gilt diese Aussage auch heute noch?

Re: Nebenberufl. Selbständig, aber eigene Angestellte

Mark, Montag, 17.01.2005, 14:03 (vor 7250 Tagen) @ andre

Hallo Andre,

kraft Gesetz ist man als Beschäftigter gegen Arbeitsentgelt versicherungspflichtig, so wie Du durch deine Arbeitnehmertätigkeit. Ausgeschlossen wird diese Versicherungspflicht, wenn man hauptberuflich selbsständig ist (§5 (5) SGB V. Dieser Begriff der hauptberuflich Selbständigkeit ist durch bisherige Rechtsrechung näher definiert. Umgangssprachlich kan man sagen, dass der wirtschaftliche Mittelpunkt in der Selbständigen Tätigkeit liegt. Kriterien hierfür sind z.B. Verdienst, Sind Beschäftigte vorhanden?, Welche Arbeitszeit? etc.

Lass dies doch einmal von Deiner Krankenkasse feststellen.

So wie Du den Sachverhalt schilderst dürfte jedoch keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen! Du bliebest also versicherungspflichtig!

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