Nebenberufl. Selbständig, aber eigene Angestellte (Krankenkassenrecht)
Ich bin hauptberuflich Arbeitnehmer, gesetzlich pflichtversichert, brutto ca. 2.800,-€ monatl.
Wenn ich eine nebenberufliche Selbständigkeit aufnehme, Wochenarbeitszeit für mich selber ca. 5 Std., aber eine sozialversicherungspflichtige Angestellte haben würde,
bleibe ich dann gesetzlich pflichtversichert?
Mein Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit würde bei weitem das Einkommen aus der
Nebenbeschäftigung übersteigen (wenn es gut läuft, dann evt. 2000,- € positives Einkommen im Jahr).
Meine BKK hat mir 2001 auf diese Frage mal sinngemäß geantwortet, daß der Gesetzgeber sagt, daß für eine selbständige Tätigkeit keine Zeit mehr bleibt, wenn man vollbeschäftigt ist, und mehr als 2.240,- DM monatlich verdient. Es wäre dann auch uninteressant, ob man sozialversicherungspflichtige Beschäftigte hat. Gilt diese Aussage auch heute noch?