Re: Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung (Krankenkassenrecht)
Hallo aquash,
zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse kannst Du nur unter Einhaltung der 2 monatigen Kündigungsfrist wechseln. Die Bindungsfrist von 18 Monaten ist einzuhalten. Nur bei Wahl einer Privaten Krankenversicherung kann der Wechsel zum 01.01.2005 erfolgen.
Gruß Nicole