Re: Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung (Krankenkassenrecht)

Nicole @, Montag, 17.01.2005, 14:25 (vor 7250 Tagen) @ aquash

Hallo aquash,

zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse kannst Du nur unter Einhaltung der 2 monatigen Kündigungsfrist wechseln. Die Bindungsfrist von 18 Monaten ist einzuhalten. Nur bei Wahl einer Privaten Krankenversicherung kann der Wechsel zum 01.01.2005 erfolgen.

Gruß Nicole


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