Re: Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung (Krankenkassenrecht)
Hallo aquash,
zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse kannst Du nur unter Einhaltung der 2 monatigen Kündigungsfrist wechseln. Die Bindungsfrist von 18 Monaten ist einzuhalten. Nur bei Wahl einer Privaten Krankenversicherung kann der Wechsel zum 01.01.2005 erfolgen.
Gruß Nicole
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- Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung -
aquash,
15.01.2005, 12:54
- Re: Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung -
Nicole,
17.01.2005, 14:25
- Re: Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung - aquash, 17.01.2005, 21:23
- Re: Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung - aquash, 20.01.2005, 21:25
- Re: Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung -
Nicole,
17.01.2005, 14:25