Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung (Krankenkassenrecht)
Hallo ...
ich habe von meinem Arbeitgeber am 07.01.05 die Nachricht erhalten, dass ich mit dem 31.12.2004 aus der Versicherungspflicht ausscheide (Überschreitung der Jahresarbeitsentgeldgrenze).
Kann ich mich jetzt bei einer anderen gesetzl. Krankenversicherung versichern? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Mit welchen Fristen? Meine Krankenversicherung hat sich bisher noch nicht bei mir gemeldet spekuliert wohl auf automatische Weiterversicherung. Bin noch keine 18 Monate bei meiner jetzigen Versicherung.
Schönen Dank schon jetzt ...
Re: Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung
Hallo aquash,
zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse kannst Du nur unter Einhaltung der 2 monatigen Kündigungsfrist wechseln. Die Bindungsfrist von 18 Monaten ist einzuhalten. Nur bei Wahl einer Privaten Krankenversicherung kann der Wechsel zum 01.01.2005 erfolgen.
Gruß Nicole
Re: Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung
Herzlichen Dank Nicole für die prompte Antwort.
Schöne Grüße und bleib gesund )
aquash
Re: Sonderkündigung bei freiwilliger Versicherung
Herzlichen Dank Nicole für die prompte Antwort.
Schöne Grüße und bleib gesund )
aquash