Re: Berechnung Einkomen und Zuzahlung in (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, Freitag, 21.01.2005, 10:06 (vor 7246 Tagen) @ Jack

eigentlich ganz einfach:

eingetragener Lepenspartner = steht Ehe gleich, ist anzurechnen.

Lebensgefährten oder auch Lebensabschnittsgefährten = im KV-Recht keine Zusammenhänge zwischen Einzelpersonen (SGB II weicht allerdings davon ab, ist hier aber irrelevant)
-> nix gegenseitig anzurechnen, jeder zahlt seins bis zu seiner Belastungsgrenze


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