Re: Berechnung Einkomen und Zuzahlung in (Krankenkassenrecht)
eigentlich ganz einfach:
eingetragener Lepenspartner = steht Ehe gleich, ist anzurechnen.
Lebensgefährten oder auch Lebensabschnittsgefährten = im KV-Recht keine Zusammenhänge zwischen Einzelpersonen (SGB II weicht allerdings davon ab, ist hier aber irrelevant)
-> nix gegenseitig anzurechnen, jeder zahlt seins bis zu seiner Belastungsgrenze