Berechnung Einkomen und Zuzahlung in (Krankenkassenrecht)
Sind die Einkommen und Zuzahlungen bei in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Menschen gegenseitig anzurechnen, wenn man die Belastungsgrenze errechnet?
Angeregt durch Fragen im Forum http://www.zuzahlung.de habe ich mich um eine Klärung dieser Frage und der Definitionen von "Lebenspartner" und "Lebensgefährte" bemüht und bin fündig geworden. Die Ergebnisse möchte ich hier zur Diskussion stellen. Sie finden Sie auf unserer Seite
http://www.aerzteverein-me.de/pageID_1131794.html
Re: Berechnung Einkomen und Zuzahlung in
eigentlich ganz einfach:
eingetragener Lepenspartner = steht Ehe gleich, ist anzurechnen.
Lebensgefährten oder auch Lebensabschnittsgefährten = im KV-Recht keine Zusammenhänge zwischen Einzelpersonen (SGB II weicht allerdings davon ab, ist hier aber irrelevant)
-> nix gegenseitig anzurechnen, jeder zahlt seins bis zu seiner Belastungsgrenze