Re: Beitragsfreiheit während der Elternzeit (Krankenkassenrecht)
Hallo Mark,
Deine Frau kann während der Elternzeit beitragsfrei weiter versichert sein. Einschränkungen gibt es da nur bei einer bestehenden Freiwilligen Versicherung. Da müßte Deine Frau während der Elternzeit freiwillige Beiträge weiterzahlen (Hälfte der Einnahmen des Ehegatten) da dise Versicherung nur beitragsfrei weitergeführt wird, wenn grundsätzl. ein Anspruch auf Familienversicherung beim Ehegatten besteht.
Gruß Nicole
PS: auch Sofa )
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- Beitragsfreiheit während der Elternzeit -
Mark,
17.01.2005, 13:51
- Re: Beitragsfreiheit während der Elternzeit -
Nicole,
17.01.2005, 14:03
- Re: Beitragsfreiheit während der Elternzeit - Mark, 17.01.2005, 14:39
- Re: Beitragsfreiheit während der Elternzeit -
Lecoq,
27.04.2005, 16:01
- Re: Beitragsfreiheit während der Elternzeit - Tobi, 28.04.2005, 08:10
- Re: Beitragsfreiheit während der Elternzeit -
Nicole,
17.01.2005, 14:03