Beitragsfreiheit während der Elternzeit (Krankenkassenrecht)
Hallo Forum,
eigentlich sollte ich mich als gelernter Sofa und Krankenkassenbetriebswirt auskennen. Jedoch bin ich seit über einem Jahr nicht mehr bei einer Krankenkasse beschäftigt. Demzufolge bin ich mir nicht mehr ganz sicher ob mein "Rectswissen" noch aktuell ist.
Folgender Sachverhalt:
Ich bin noch GKV-Mitglied, überlege jedoch in die PKV zu wechseln. Meine Frau ist in der GKV pflichtversichert. Nun ist ist sie jedoch schwanger. Nach §192 (1) Nr. 2 SGB V bleibt die Mitgliedschaft meiner Frau während der Elternzeit erhalten. Ist es noch richtig, dass während der Elternzeit Beitragsfreiheit besteht, oder hat der Gesetzgeber für den Fall dass Ich mich privat versichern sollte der Beitragsfreiheit einen Riegel vorgeschoben?
Ich freue mich auf Eure antworten!
PS: Ich weiss, dass das Kind dann nicht mehr familienversichert werden kann. ...smile....
Re: Beitragsfreiheit während der Elternzeit
Hallo Mark,
Deine Frau kann während der Elternzeit beitragsfrei weiter versichert sein. Einschränkungen gibt es da nur bei einer bestehenden Freiwilligen Versicherung. Da müßte Deine Frau während der Elternzeit freiwillige Beiträge weiterzahlen (Hälfte der Einnahmen des Ehegatten) da dise Versicherung nur beitragsfrei weitergeführt wird, wenn grundsätzl. ein Anspruch auf Familienversicherung beim Ehegatten besteht.
Gruß Nicole
PS: auch Sofa )
Re: Beitragsfreiheit während der Elternzeit
Danke Nicole!
Du bist wenigstens ein aktuelles Sofamodell.....
Grüsse
Mark
Re: Beitragsfreiheit während der Elternzeit
Liebe Nicole,
ich habe gelesen, daß Beitragsfreiheit in der Elternzeit nur während des Bezugs von Erziehungsgeld besteht.
Der Bezug von Erziehungsgeld ist wiederum an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Im Umkehrschluß heißt das doch, das keine Beitragsfreiheit besteht, wenn man kein Erziehungsgeld bekommt. Ist das so richtig?
Viele Grüße
Lecoq
Re: Beitragsfreiheit während der Elternzeit
Man ist auch während der Elternzeit (Außnahme s. oben) beitragsfrei versichert. Die meisten Beschäftigten werden wohl mit ihrem Haushaltseinkommen über der Einkommensgrenze liegen...