beiträge auf nebeneinkommen (Krankenkassenrecht)
Wenn eine Selbständigkeit als nebenberuflich anerkannt wird,
müssen dann aus dem Einkommen aus Nebenbeschäftigung
auch Beiträge zur KV abgeführt werden, wenn vollbeschäftigter hauptberuflicher Arbeitnehmer ist?
Wie wird das nebenberufl. Einkommen berechnet?
Dürfen von dem nebenberufl. Gesamteinnahmen Unkosten
wie Fahrzeugkosten, Strom, Telefon, usw. abgezogen werden?
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- beiträge auf nebeneinkommen -
andre,
18.01.2005, 15:53
- Re: beiträge auf nebeneinkommen - mediott, 20.01.2005, 09:18