beiträge auf nebeneinkommen (Krankenkassenrecht)

andre, Dienstag, 18.01.2005, 15:53 (vor 7249 Tagen)

Wenn eine Selbständigkeit als nebenberuflich anerkannt wird,
müssen dann aus dem Einkommen aus Nebenbeschäftigung
auch Beiträge zur KV abgeführt werden, wenn vollbeschäftigter hauptberuflicher Arbeitnehmer ist?
Wie wird das nebenberufl. Einkommen berechnet?
Dürfen von dem nebenberufl. Gesamteinnahmen Unkosten
wie Fahrzeugkosten, Strom, Telefon, usw. abgezogen werden?


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