GKV: > er (selbständ/Verluste) ,,, PKV : > sie (höh. Einkommen) (Krankenkassenrecht)

Smainco, Dienstag, 25.01.2005, 15:12 (vor 7242 Tagen)

Guten Tag,
Beim Wechsel einer GKV als Freiwillig Versicherter ist neben der Antragstellung auch per Formular die Einkommensermittlung zu bewerkstelligen.
In meinem Fall war ich mit meinen selbständigen Einkünften zuletzt im negativen Bereich. Paar Mark Habenzinsen kommen dazu. Generell stellt sich hierbei die Frage, inwieweit hier die Einkünfte des Ehepartners in die Beitragsbemessung miteinzubeziehen sind. Es stellt sich auch die Frage, ob die Kassen so einfach den Anspruch haben, die steuerl. Verhältnisse des Ehegatten per ESt-Bescheid sichten zu dürfen. Im Antragsformular wird speziell auch danach gefragt, ob der Ehegatte privatversichert ist.Ist die Frage vonseiten des Selbständigen (Antragsteller) überhaupt zu beantworten oder spielt das nur eine Rolle, wenn der Antragsteller Hausfrau/Hausmann ist? Ist man ganz spitzfindig, dann stellt man auch noch die Frage, welche anderen Mögl.keiten die GKV hat, zu ermitteln, ob der Ehepartner des Antragstellers privatversichert ist.

Ich habe mal in einem steuerlichen Kommentar gelesen, daß es verfassungswidrig sei, wenn das Finanzamt danach fragt, wie jemand seinen Lebensunterhalt als Gewerbetreibender mit selbständigen Einkünften per sonstiger Unterhaltsbezüge (Almosen, Schenkungen etc) "zusammenzimmert"). Müßte dieses verfassungsrechtliche Gebot letzlich dann nicht auch für die Krankenkassen gelten?

Um die Beantwortung dieser ca. 5 Fragen von kompetenter Seite wäre sehr dankbar
Danke im voraus
Smainco

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