Rückzahlung der vorausgezahlten Zuzahlung ? (Krankenkassenrecht)

Jack @, Mittwoch, 09.02.2005, 16:59 (vor 7227 Tagen)

Folgende Frage wurde mir vorgelegt. Wer kennt die Rechtslage?

Der Betrag der Zuzahlung für 2005 wurde Ende November 2004, nach entsprechender Zuschrift der Krankenkasse, überwiesen. Der Versicherte ist dann aber schon am 05.12.2004 verstorben.
Auf die Frage, wann mit der Erstattung der überwiesenen Zuzahlung zu rechnen sei, erklärte die Kasse, der Betrag werde nicht erstattet, auch wenn durch den Tod des Versicherten noch in 2004 kein Kassenleistung in 2005 mehr beansprucht werden könne. Dies sei so festgelegt, auf das ´´Kleingedruckte´´ wurde verwiesen.

Ist die Auskunft der Krankenkasse zutreffend ?


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