Kinder von Kindern (Krankenkassenrecht)

Krier Karin @, Mittwoch, 16.02.2005, 19:07 (vor 7223 Tagen)

Hallo

Meine Tochter hat mit 19 Jahren ein Kind bekommen, war, da sie keine Arbeit hatte und keine Ausbildung bei meinem Mann in der Familienversicherung versichert.
Ich bin Hausfrau, habe noch zwei schulpflichtige Kinder.

Nach der Geburt des Kindes war das Kind meiner Tochter auch über meinen Mann in der Familienversicherung versichert. Die Krankenkasse hat das auch angenommen, und ich habe alle Jahre die Fragen zur Familienversicherung richtig beantwortet.

Jetzt nach 3,5 Jahren sagt die Krankenkasse, dass das Kind nicht in unserer Familienversicherung hätte sein dürfen, da wir keinen Unterhalt für das Kind übernehmen.

Der Vater des Kindes will von dem Kind nichts wissen.

Jetzt soll meine Tochter für 3,5 Jahr die Krankenkosten des Kindes bezahlen.

Sie war im Erziehungsurlaub, und hat heute wie damals noch keine Arbeit.
Auf meine Frage, was denn wäre, wenn das Kind nicht mit dem Vater oder mit dem Großvater versichert werden würde, teilte man mir mit, dass dann das Kind keine Versicherung haben würde.

Ist so was überhaupt erlaubt, weiss da jemand Bescheid wie ich mich verhalten soll.
Das beste ist, dass ich noch nach der Geburt unseres Enkels bei der Krankenkasse nachgefragt habe, wie es mit der KV aussieht, leider telefonisch.

Vielen Dank für eine Antwort

Re: Kinder von Kindern

Tobi @, Freitag, 18.02.2005, 08:29 (vor 7222 Tagen) @ Krier Karin

Die Krankenkassen prüfen bei Enkeln immer den "überwiegenden Unterhalt" durch die Großeltern. Zahlt der leibliche Vater Unterhalt und ist dieser größer als der Unterhalt des Mitglieds muß die Familienversicherung beendet werden. Das Kind müßte sich dann freiwillig versichern.

Re: Kinder von Kindern

Karin, Freitag, 18.02.2005, 10:37 (vor 7222 Tagen) @ Tobi

Vielen Dank für die Antwort, nur wir haben nie in irgendeiner Form Unterhalt oder Unterstützung bezahlt.

Re: Kinder von Kindern

Jack @, Freitag, 18.02.2005, 16:56 (vor 7221 Tagen) @ Karin

Na von irgendwas müssen Ihre Tochter und deren Kind doch leben.
1. Zahlt der leibliche Vater Unterhalt ?
2. Füttern Sie und Ihr Mann Ihre Tochter und deren Kind durch ?

Im Fall 1 muß das Kind freiwillig versichert werden, wenn die Unterhaltszahlungen des leiblichen Vaters die Unterhaltskosten des Kindes vollständig oder überwiegend decken.

Im Fall 2, nämlich wenn Sie und Ihr Mann ganz oder überwiegend den Enkel ernähren, kleiden, für ein Dach über dem Kopf sorgen (= Unterhalt gewähren), ist er bei Ihrem Mann familienversichert.

Es kommt also nur auf Eines an: Deckt der leibliche Vater oder deckt Ihr Mann den überwiegenden Unterhalt des Enkels?

Re: Kinder von Kindern

karin @, Freitag, 18.02.2005, 18:39 (vor 7221 Tagen) @ Jack

Unterhalt wird von der Unterhaltskasse des Jugendamtes gezahlt.
Meine Tochter bekommt Sozialhilfe
(Dazu gehört auch eine Sozialwohnung)

Ihr jetztiger Freund arbeitet ebenfalls nicht, also auch nur Sozialhilfe

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