Re: Altersbegrenzung bei Kassenwechsel? (Krankenkassenrecht)

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 20.04.2005, 14:07 (vor 7157 Tagen) @ bärbel

Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung (PKV) darf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Risikoselektion auf Grund von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand etc. betreiben. Dementsprechend hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen "Kontrahierungszwang" auferlegt, d. h. jeder versicherungspflichtige oder versicherungsberechtigte Antragsteller ist unabhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand usw. aufzunehmen. Dagegen darf keine gesetzliche Krankenkasse verstoßen.

Fazit: Sie dürfen ihre gesetzliche Krankenkasse trotz ihres Alters frei wählen und bei der gewählten Krankenkasse einen - dann verbindlichen - Aufnahmeantrag stellen. Hierfür benötigen Sie eine Kündigungsbestätigung der Vorkasse (d. h. von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie momentan noch versichert sind).

Ein Krankenkassenwechsel ist nach 18-monatiger Mitgliedschaft bei der Vorkasse möglich. Ausnahme: Ihre derzeitige Krankenkasse erhöht die Beiträge - dann haben Sie ein zeitlich befristetes Sonderkündigungsrecht.

Gruß
Elgin


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