Altersbegrenzung bei Kassenwechsel? (Krankenkassenrecht)
Ich möchte evtl. die Krankenkasse wechseln und habe nun gehört, dass es ein Altersbegrenzung geben soll. Ich bin 55 und möchte nicht in eine billigere, sondern in eine für mich bessere Kasse wechseln. Wer weiß Bescheid? Danke schon mal für Eure Antwort.
Gruß Bärbel
Re: Altersbegrenzung bei Kassenwechsel?
Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung (PKV) darf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Risikoselektion auf Grund von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand etc. betreiben. Dementsprechend hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen "Kontrahierungszwang" auferlegt, d. h. jeder versicherungspflichtige oder versicherungsberechtigte Antragsteller ist unabhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand usw. aufzunehmen. Dagegen darf keine gesetzliche Krankenkasse verstoßen.
Fazit: Sie dürfen ihre gesetzliche Krankenkasse trotz ihres Alters frei wählen und bei der gewählten Krankenkasse einen - dann verbindlichen - Aufnahmeantrag stellen. Hierfür benötigen Sie eine Kündigungsbestätigung der Vorkasse (d. h. von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie momentan noch versichert sind).
Ein Krankenkassenwechsel ist nach 18-monatiger Mitgliedschaft bei der Vorkasse möglich. Ausnahme: Ihre derzeitige Krankenkasse erhöht die Beiträge - dann haben Sie ein zeitlich befristetes Sonderkündigungsrecht.
Gruß
Elgin