Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!?? (Krankenkassenrecht)
Ich habe gestern ein Schreiben meiner Krankenkasse (gesetzlich versichert) BKK Anker-Lynen-Prym erhalten, aus dem hervorgeht, dass die BVA die Krankenkasse verpflichtet, die Beitragssätze mit Wirkung vom 01.06.05 zu erhöhen (von 12,9 auf 13,6 %).
Es heißt in dem Schreiben weiter, dass es relativ sicher sei, dass die BKK vor Gericht siegen würde, der erhöhte Beitrag würde erst mal ab dem Juni-Gehalt einbehalten, im Falle eines positiven Gerichtsbeschlusses wieder zurückerstattet.
Das hört sich für mich ein bißchen wie Hinhalte-Taktik an, bis die 2 Monate Kündigungsfrist nach Beitragserhöhung (ist es ja zweifellos) um sind, dann könnte es heißen: Leider vor Gericht verloren, Pech gehabt, höheren Beitrag weiterzahlen.
Komisch ist auch die Datierung des Briefes: "Stolberg im Juni 2005" - da verschleiert man wohl das genaue Zustelldatum - das war nämlich am 23.06.05, also schon fast im Juli....
Bin ich zu skeptisch, oder wie sieht Ihr das? Ich neige dazu zu kündigen, da mir das ganze zu unsicher ist!
Die Kassen suchen ja immer wieder Wege (Fusionen etc.), nach Beitragserhöhungen einer Kündigungswelle auszuweichen...
Gruß Mario
Re: Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!??
Mir ist es genauso ergangen (Brief von der gleichen Kasse heute erhalten) und ich habe die gleichen Zweifel im Hinblick auf die Hinhaltetaktik und das unklare Datum. Ich schaue mich auf jeden Fall um und behalte den Kündigungstermin im Auge. Wichtig ist wohl abzuklären, ob und in welcher Höhe eine andere Kasse in absehbarer Zeit ebenfalls Erhöhungen plant.
Gruß Regina
Re: Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!??
Tja ihr Zwei,
ich bin zwar bei einer anderen (richtigen) Kasse versichert, hätte aber an eurer Stelle die gleichen Bedenken. Versichert euch doch einfach mal bei einer vernünftigen Kasse.
Gruss
Redlefliez
Re: Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!??
@Redlefliez: Na toll, super Beitrag, der hier wirklich weiterhilft
@Mario und Regina:
Mein Tipp: Ihr könnt pro forma Eure Mitgliedschaft zum 1.8. bei der BKK Anker-Lynen-Prym kündigen (Eingang bis spätestens 30.6. bei der Krankenkasse) und Euch dann bis zum 1.8. Zeit lassen, einer neuen Kasse beizutreten. Wenn Ihr keiner neuen Kasse beitretet, wird Eure Kündigung automatisch nichtig.
Gruß, Ulrich
Re: Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!??
@ Redlefliez: ???! gleiche gesetzlich festgelegte Leistung bei höherem Beitrag = ohne mich! Persönliche Gesundheitsberatung brauche ich nicht (wenn dann von meinem Hausarzt) ==> günstige statt teuere BKK nehmen, so lange es der Staat so ermöglicht!
@ Ulrich: Danke, genau so werde ich es machen!
@ Regina: Viel Glück noch!
mfG Mario
Re: Beitragsfestsetzung BKK Anker-Lynen-Prym durch BVA!!!??
Hi, habe Eure Beiträge gerade mit großem Interesse gelesen! Denn ich habe erst am 3.7. ! (und das erst nach Aufforderung, da mein Netto mal wieder gesunken ist) die Mitgliederzeitschrift erhalten und da Wilfried Klein (Vorstand der BKK ) darin ja so schön schreibt "aus der verspäteten Mitteilung entsteht unseren Mitgliedern aber kein Nachteil" habe ich (de facto am 17.7.06 aber) rückwirkend per 30.5.06 zum 1.8.06 gekündigt. Nun meldet mein Sachbearbeiter bei der BKK zurück, dass zwar auch andere Mitglieder die Zeitschrift nicht bekommen haben, aber das sei nicht ein Verschulden der BKK Anker-Lynen-Prym, sondern da habe wohl die Post Schuld. Man habe die Zeitschrift im Mai rausgeschickt und daher habe er die Kündigungsbestätigung zum 30.9.06 ausgestellt. Ist das nicht eine Frechheit ?!?!? Weiss jemand, ob es ein gestzl. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen gibt, das unter den zwei Monaten liegt ?
Frustierte Grüße
Frusti