Re: Wechsel der KK bei Familienversicherung ? (Krankenkassenrecht)

jan, (vor 7435 Tagen) @ Westhampton

das geht sogar ohne Kündigungsfristen.
Am besten bescheid geben, dass Sie Ihre Tochter gerne ab (z.B. 01.07.05) über die kasse der Ehefrau versichern lassen wollen.
Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, hat man die Wahl wo das Kind versichert sein soll.


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