Re: Wechsel der KK bei Familienversicherung ? (Krankenkassenrecht)
das geht sogar ohne Kündigungsfristen.
Am besten bescheid geben, dass Sie Ihre Tochter gerne ab (z.B. 01.07.05) über die kasse der Ehefrau versichern lassen wollen.
Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, hat man die Wahl wo das Kind versichert sein soll.
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- Wechsel der KK bei Familienversicherung ? -
Westhampton,
25.06.2005, 23:11
- Re: Wechsel der KK bei Familienversicherung ? - jan, 26.06.2005, 11:37