Re: Bin Student, 30 Jahre (Abi auf 2 Bildungsweg)... Wie kann ich mich versichern ? (Krankenkassenrecht)
Auszug aus § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V: "Studenten nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen."
Generell endet die Versicherungspflicht in der KV der Studenten mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Wenn Ausnahmetatbestände vorliegen, sollten diese der Krankenkasse entsprechend belegt werden. Dann kann eine prüfung stattfinden, ob und wenn ja für wie lange der Anspruch verlängert werden kann.
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Sylvia,
28.06.2005, 14:24
- Re: Bin Student, 30 Jahre (Abi auf 2 Bildungsweg)... Wie kann ich mich versichern ? - Sora, 28.06.2005, 15:22
- Re: Bin Student, 30 Jahre (Abi auf 2 Bildungsweg)... Wie kann ich mich versichern ? - hans, 12.07.2005, 10:44