Bin Student, 30 Jahre (Abi auf 2 Bildungsweg)... Wie kann ich mich versichern ? (Krankenkassenrecht)
Ich bin Studentin, im 5. Semester, 30 Jahre, habe vor dem Studium eine Ausbildung gemacht und danach mein Abi nachgeholt...1 Semester studiert ... und dann gearbeitet ... dann wurde ich arbeitslos und dann habe ich mein jetziges Studium begonnen.
Nun habe ich einen Werkstudenten Job mit 20 Studen pro Woche.
Zuvor war ich in der Familienversicherung bei meinem Mann mit versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und nun verdiene ich mehr als 400 EUR und meine Krankenkasse sagte, dass ich mich nun freiwillig versichern kann / muss ...
Ich könnte mich angeblich nicht mehr in der Studentischen Krankenversicherung versichern, da ich 30 Jahre alt bin.
Nachgelesen habe ich nun aber, daß man auch als Student mit 30 Jahren in die Studentische Krankenversicherung kommt wenn man auf dem 2. Bildungsweg sein Abi gemacht hat...
Stimmt daß? Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Wie ist dass wenn ich tatsächlich noch in der Studentischen Krankenversicherung versichert sein könnte - Kann ich darauf bestehen, die Krankenversicherungsbeiträge der freiwilligen Krankenversicherung zurückerstattet zu bekommen, da ich von der Krankenkasse falsch beraten wurde?