Wann gibt es die Befreiung von Zuzahlungen ? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin als Student gesetzlich versichert. Zusammen mit meiner Frau und 1 Kind habe ich ca. 800 Euro im Monat (meine Frau passt noch daheim aufs Baby auf).
Mit dem, was ich durchs Jobben verdiene, bleibe ich noch um einiges unter den Freibeträgen für Ehepartner + Kind zusammen( ansonsten haben wir noch Erziehungsgeld und Kindergeld, was angeblich nicht als Einkommen zählt).
Ich habe mich bei der Kasse also nach Befreiung von den Zuzahlungen erkundigt und man sagte mir, daß, wenn, wie in meinem Fall, mein Verdienst unterhalb des Betrages der Freibeträge liegt, einfach als Einkommen der Sozialhilfesatz angenommen wird- also gibt es eine Befreiung erst, wenn ich 2% von ca.360 Euro im Monat erreicht habe ( soviel haben wir lange nicht, wenn man Erz.geld und Ki.geld nicht rechnet !).
Stimmt das ?
Wenn ja, warum gibt es dann überhaupt so etwas wie Freibeträge, das wird doch hiermit gerade ad absurdum geführt !!!?
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