Re: Kündigung durch die DAK? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wie gesagt - beeilen.
Die DAK hat sicher nicht gekündigt, Sie sind halt abgemeldet worden und haben keine freiwillige Weiterversicherung beantragt. Diese ist nur innerhalb von drei Monaten möglich und funktioniert nur nahtlos nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung, also geht an der "rückwirkenden" Versicherung kein Weg vorbei. Zuständig ist die DAK. Es stimmt also alles, was man Ihnen gesagt hat.
gesamter Thread:
- Kündigung durch die DAK? -
Knut,
18.07.2005, 10:49
- Re: Kündigung durch die DAK? - STL, 19.07.2005, 07:35