Kündigung durch die DAK? (Krankenkassenrecht)
Zur Geschichte:
Ich war bis Herbst letzten Jahres arbeitslos und wurde relativ schwer krank. Habe dann auch Krankengeld bezogen bis zum Mai wo mir die DAK mittelte das der MDK mich für gesund hielt. Es ging mir auch etwas besser aber es kam halt doch überraschend und sehr kurzfristig. Da habe ich mich "selbstständig" gemacht um ein paar Euro zu verdienen, ein Fulltimejob war nicht in Sicht und ich war auch nicht in der Lage einen solchen auszuüben. Nun hat mir die DAK rückwikend "gekündigt" und ich möchte mich wieder bei einer anderen KK versichern, das schlug aber Fehl. Man sagte mir ich kann als freiwilliges Mitglied nur dann aufgenommen werden, wenn ich mich rückwirkend versichern würde, dann fristgemäß kündige und erst dann in die andere KK gehen. Ausserdem sollte ich mich beeilen, denn nach 3 Monaten würde nix mehr gehen. Bei der DAK hat man mir nur die Mitgliedskarten eingezogen und mich nicht über die Folgen informiert. Ist das alles richtig so? Ich habe nicht das Geld um die "rückwirkende" Versicherung zu bezahlen. Was tun?
Re: Kündigung durch die DAK?
Hallo,
wie gesagt - beeilen.
Die DAK hat sicher nicht gekündigt, Sie sind halt abgemeldet worden und haben keine freiwillige Weiterversicherung beantragt. Diese ist nur innerhalb von drei Monaten möglich und funktioniert nur nahtlos nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung, also geht an der "rückwirkenden" Versicherung kein Weg vorbei. Zuständig ist die DAK. Es stimmt also alles, was man Ihnen gesagt hat.