Re: Zahnersatz (Krankenkassenrecht)

Daniel @, Montag, 01.08.2005, 15:53 (vor 7057 Tagen) @ Ivy

Hallo Ivy,

der Zahnersatz ist seit dem 01.01.2005 verändert worden. Er richtet sich bei jeder Kasse nach dem Befund, d. h. es gibt befundorientierte Zuschüße bei den Kassen. Wenn ein Bonusheft geführt wird, dann gibt es einen Bonus von 20 % (regelmäßig einmal im Jahr in den letzten 5 Jahren) und 30 % (regelmäßig einmal im Jahr in den letzten 10 Jahren).

Viele Grüße
Daniel Born


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