Krankenkasse kündigen - Fristen (Krankenkassenrecht)

Jues @, (vor 7438 Tagen)

Hallo!

Ich habe eine Frage:

Ich wollte in eine private KK wechseln, da ich nun Beamtenanwärterin bin. Zuvor war bzw. bin ich noch gesetzlich bei der BKK HMR versichert. Nun wollte ich wechseln, da man das ja eigentlich innerhalb von 2 Wochen kann. Nun sagt meine ges. Versicherung, dass ich noch 3 Moante weiter versichert sein müßte bei denen, und dann erst die Kündigung in Kraft treten kann, da ich zuvor freiwillig bei Ihnen versichert war. Stimmt das? Muß ich noch 3 Monate ges. versichert bleiben, da ich zuvor arbeitslos war u mich bei der BKK freiwillig versichert habe? Oder kann ich doch noch wechseln, da ich halt einen Statuswechsel vollzogen habe.

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Bei der gesetzl. zahle ich nämlich um die 170 EUR pro Monat und bei der privaten nur 64,70 EUR por Monat. Das macht sich bei drei Monaten schließlich dann sehr bemerkbar.

Re: Krankenkasse kündigen - Fristen

Jack, (vor 7437 Tagen) @ Jues

Im SGB-V steht, dass Ihre neue Tätigkeit versicherungsfrei ist (§ 6 Abs. 2). Wären Sie bisher versicherungspflichtig gewesen (§ 5), würde ihre Versicherung in der GKV sofort erlöschen.

Im § 9 steht nun, dass Sie in Ihrer neuen Tätigkeit sich freiwillig in der GKV versichern können. Das Sie bereits freiwillig versichert sind, gilt diese freiwillige Versicherung wohl nach Interpretation Ihrer Kasse fort. Um auszuscheiden, müßten Sie dann kündigen, wobei die Kündigung 2 Monate nach Ende des Kündigungsmonats wirksam wird, also zum 1.10.2005.

Das ist meine laienhafte Meinung, die Sie auf eigene Gefahr ernst nehmen können.

Quelle:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_v.htm

Re: Krankenkasse kündigen - Fristen

Tom, (vor 7437 Tagen) @ Jack

Hallo Jues,
bitte schnellstmöglichst mit deiner Krankenkasse nochmals in Verbindung setzen und mitteilen, dass eine Verbeamtung stattgefunden hat. Du hast ab dem Tag deiner Verbeamtung, ich glaube 2 Woche, bin mir aber nicht ganz sicher, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Unbedingt eine Kopie der Verbeamtungsurkunde einreichen.

In der Regel beenden die Krankenkassen bei Überschreitung der Frist die Versicherung auch aus kulanz.

Falls nicht, dann tritt der Fall ein, den Jack schon richtig beschrieben hat.

P. S. Bitte nicht die gesetzliche KV kündigen, bevor die Annahmebestätigung (Versicherungsschein) der PKV vorliegt. Nicht das du dann ohne Versicherungsschutz da stehst.

Gruß
Tom

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