Kassenwahlrecht Wohnsitz (Krankenkassenrecht)
Hallo,
reicht bei auf bestimmte Bundesländer beschränkte Krankenkassen ein 2. Wohnsitz für die Aufnahme aus, oder muß dies zwangsweise der Hauptwohnsitz sein ?
Ich kann in den Satzungen der kassen nichts finden und die übliche Formulierung ist: " Wer in .... wohnt oder arbeitet". Was man als verheirateter Mann durchaus auch an seinem 2. Wohnsitz tut, da rechtlich der Lebensmittelpunkt (Hauptwohnsitz) trotzdem bei der Familie liegt.
Danke für eure Antworten
Thomas