kein Job, kein Einkommen aber Vermögen (Krankenkassenrecht)

Roland @, Dienstag, 27.09.2005, 10:48 (vor 7001 Tagen)

Bin 26 und war ein Jahr Arbeitslos und hab in der Zeit einen 6stelligen Betrag geerbt, wegen dem jetzt vorhandenem Vermögen gibt es selbstverständlich kein Hartz 4, aber wie schaut es mit der KV aus? Vor und während dem bezug von Arbeitslosengeld war ich in der Gesetzlichen. Kann ich jetzt in die Private wechseln, auch ohne Einkommen? oder muss ich in die freiwillige gesetzliche KV? was wären die Folgen überhaupt keiner Versicherung (außer dem fehlendem Versicherungsschutz natürlich)?

Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen

Dirk @, Dienstag, 27.09.2005, 13:57 (vor 7000 Tagen) @ Roland

1. Sie können sich innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht als Arbeitsloser freiwillig in der gestzlichen KV versichern.
2. Sie können sich stattdessen jederzeit privat versichern. Ein zurück in die gesetzliche KV ist dann aber nur möglich, wenn Sie z. B. wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Bitte bedenken Sie aber, dass jede Privat-versicherung nach Ihrem Gesundheitszustand und Vorerkrankungen fragt. Also sollten Sie sich vor Abschluss genau erkundigen.
3. Sie können selbstverständlich auch auf jeden Versicherungsschutz verzichten. ABER ACHTUNG: Selbst ein 6-stelliges Erbe kann bei einem längeren Krankenhausaufenthalt schnell zur Neige gehen.

Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen

Roland @, Dienstag, 27.09.2005, 15:12 (vor 7000 Tagen) @ Dirk

2. Sie können sich stattdessen jederzeit privat versichern. Ein zurück in die gesetzliche KV ist dann aber nur möglich, wenn Sie z. B. wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Bitte bedenken Sie aber, dass jede Privat-versicherung nach Ihrem Gesundheitszustand und Vorerkrankungen fragt. Also sollten Sie sich vor Abschluss genau erkundigen.

Also der wechsel in die Private ist auch ohne Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze oder einer Selbständiger bzw. Freiberuflicher Tätigkeit möglich?

Re: kein Job, kein Einkommen aber Vermögen

Dirk @, Dienstag, 27.09.2005, 18:22 (vor 7000 Tagen) @ Roland

Für die PKV (Private) gibt es keine versicherungspflichtigen Tatbestände wie in der GKV (Gesetzlichen). So wie Sie Ihren Fall geschildert haben, besteht die Möglichkeit der Vollversicherung auch bei der PKV. Es gibt für diese Unternehmen jedoch keinen Kontrahierungszwang. Sie müssen einen Antrag stellen der je nach Risiko vom Unternehmen angenommen oder abgelehnt wird.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum