Rechtskreiszuordnung bei Umzug (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin gerade aus den alten in die neuen Bundesländer (Thüringen) umgezogen.
Mir ist aufgefallen, daß der Rechtskreis auf meiner KV-Karte weiterhin auf 1 (West=alte Bundesländer) angegeben ist.
Ist das so korrekt oder ändert sich durch den Umzug auch der Rechtskreis ?
Danke für jede Antwort
Re: Rechtskreiszuordnung bei Umzug
Hallo Tom,
das hatte ich auch mal: Sobald Deine Krankenkasse von der Wohnsitzänderung erfährt solltest Du auch eine neue KV-Karte mit neuer Adresse bekommen, auf der dann auch der neue Rechtskreis vermerkt ist.
Gruß, Uli