Rechtskreiszuordnung bei Umzug (Krankenkassenrecht)

WillWasWissen, Freitag, 30.09.2005, 17:57 (vor 6997 Tagen)

Hallo,

ich bin gerade aus den alten in die neuen Bundesländer (Thüringen) umgezogen.

Mir ist aufgefallen, daß der Rechtskreis auf meiner KV-Karte weiterhin auf 1 (West=alte Bundesländer) angegeben ist.

Ist das so korrekt oder ändert sich durch den Umzug auch der Rechtskreis ?

Danke für jede Antwort

Re: Rechtskreiszuordnung bei Umzug

Ulrich, Donnerstag, 06.10.2005, 09:24 (vor 6992 Tagen) @ WillWasWissen

Hallo Tom,

das hatte ich auch mal: Sobald Deine Krankenkasse von der Wohnsitzänderung erfährt solltest Du auch eine neue KV-Karte mit neuer Adresse bekommen, auf der dann auch der neue Rechtskreis vermerkt ist.

Gruß, Uli

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