Rechtskreiszuordnung bei Umzug (Krankenkassenrecht)

WillWasWissen, Freitag, 30.09.2005, 17:57 (vor 6997 Tagen)

Hallo,

ich bin gerade aus den alten in die neuen Bundesländer (Thüringen) umgezogen.

Mir ist aufgefallen, daß der Rechtskreis auf meiner KV-Karte weiterhin auf 1 (West=alte Bundesländer) angegeben ist.

Ist das so korrekt oder ändert sich durch den Umzug auch der Rechtskreis ?

Danke für jede Antwort


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