Rechtskreiszuordnung bei Umzug (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin gerade aus den alten in die neuen Bundesländer (Thüringen) umgezogen.
Mir ist aufgefallen, daß der Rechtskreis auf meiner KV-Karte weiterhin auf 1 (West=alte Bundesländer) angegeben ist.
Ist das so korrekt oder ändert sich durch den Umzug auch der Rechtskreis ?
Danke für jede Antwort
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- Rechtskreiszuordnung bei Umzug -
WillWasWissen,
30.09.2005, 17:57
- Re: Rechtskreiszuordnung bei Umzug - Ulrich, 06.10.2005, 09:24