Student - Privatversicherung??? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Seit 01.10.2004 bin ich Student und habe gleichzeitig einen Nebenjob.
Da ich, bedingt durch das Weihnachtsgeschäft, im Januar und Februar (ich bekomme mein Geld vom aktuellen Monat erst im Monat drauf, da sich meine Arbeitszeit nach Bedarf richtet) mehr als 340€ verdient habe, hat sich meine Krankenkasse (AOK) gemeldet und mich dazu bewegt, mich Privat zu versichern. Das Problem ist allerdings, dass ich seit März immer deutlich unter der festgesetzen Einkommensgrenze liege, mein Gehalt beträgt seitdem immer um die 250€. Nur einmal lag ich noch über den 340€, das hängt allerdings mit einer Umstellung des Weihnachtsgeldes zusammen, das mir vorher immer anteilig, jetzt aber pauschal einmal im Jahr gezahlt wurde. D.h. mein Stundenlohn hat sich zusätzlich noch verringt, sodass ich kaum noch einmal mehr als 340€ verdienen werde.
Nun meine frage:
Muß ich mich wirklich privat versichern, nur weil ich 3 mal über der Einkommensgrenze, sonst aber deutlich darunter lag? Oder muß ich mich nur für die Monate, in denen ich mehr verdient habe, privat versichern?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, immerhin geht"s hier um ca 660€ und als Student ist man ja bekanntermaßen immer knapp bei Kasse
MFG Eini
Re: Student - Privatversicherung???
Eigentlich müßte die Familienversicherung nach deinen Angaben weiterbestehen. Für geringfügig Beschäftigte gilt nämlich eine Einkommensgrenze von 400 EUR mtl..
Am besten nochmal bei der AOK genau nachfragen. Die haben sicherlich auch nicht von einer Privatversicherung gesprochen, sondern von einer Pflichtversicherung für Studenten.
Re: Student - Privatversicherung???
Du hast Recht, ich meine sicherlich eine Pflichtversicherung für Studenten.
Was gilt denn als geringfügige Beschäftigung? Ich arbeite in der Woche etwa 10h.
Und für was gilt dann die 340€ grnze?
Danke schon mal im Voraus!
Re: Student - Privatversicherung???
Die 340€-Grenze gilt für andere Einkünfte (z.B Mieteinnahmen, Renten, usw.). Für geringfügig Beschäftigte gilt jedoch die Grenze von 400,- €.
Ist zugegeben ein bißchen verwirrend!