Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Sandra @, Donnerstag, 14.05.2009, 00:13 (vor 5678 Tagen)

Hi,

Ich bin selbständig, und meine Einnahmen liegen dieses Jahr sehr niedrig < 900 - eher 650 ...

Jetzt zahl ich 350 an die KK in der ich freiwillig versichert bin.
Mir hat nun jemand geraten der Krankenkasse nachzuweisen, dass ich tatsächlich kaum etwas verdiene und die könnten die Mindesbeitragsbemessungsgrenze auf 1200 statt 1800 absenken.

Stimmt das?
Was muss ich beachten um dies durchzusetzen?

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 14.05.2009, 05:34 (vor 5677 Tagen) @ Sandra

Ja, aber die Kasse wird eine betriebswirtschaftliche Aufstellung mit der Gewinn- und Verlustrechnung der mindestens letzten 6 Monate und den letzten Steuerbescheid abfragen. Wenn Du dies beides hast und auch hier bitte kurz noch angibst, ob Du eventuell nur nebenberuflich! selbstständig und mit einem gesetzlich Versicherten verheiratet bist, läßt sich der neue Beitrag recht genau errechnen. §10 und §240 im SBG V sind die Quelle http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

Sandra @, Donnerstag, 14.05.2009, 20:10 (vor 5677 Tagen) @ Joachim Röhl

danke,
das werd ich mal probieren. Im Moment schaut´s so aus als ob ich nebenberuflich selbständig bin mit meinen ca 700 ...
Ich hab nur keinen Hauptberuf :-(

mal schaun, was sie antworten

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

GKVler, Donnerstag, 14.05.2009, 22:42 (vor 5677 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra

bei der sog. "nebenberuflich" selbständigen Tätigkeit gehts vor allem um das Einkommen, die Arbeitszeit und die Frage, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Für "hauptberuflich" selbständig Tätige gilt ein anderes (höheres) Mindesteinkommen als für "nebenberuflich" selbständig Tätige.
aber auch für "hauptberuflich" selbständig Tätige ist unter bestimmten Voraussetzung eine Beitragsermäßigun möglich...setz dich am besten mit Deiner Krankenkasse in Verbindung und besprich mit denen deine genaue Situation.

Gruß GKVler

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 15.05.2009, 15:20 (vor 5676 Tagen) @ GKVler

Die Kasse will Beiträge haben, lies doch einfach mal hier http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/krankenversicherung-gruender-familienversicherung.html und da http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/haupt-oder-nebenberuf.html quer, bevor Du eventuell ins Messer läufst.

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

GKVler, Freitag, 15.05.2009, 19:13 (vor 5676 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo

wieso sollte eine Kasse die Versicherten in dieser Frage nicht kundenfreundlich beraten? die gesamten Beiträge werden eh an den Gesundheitsfonds abgeführt - daher ist es für die Kasse besser, den Kunden zu dessen Zufriedenheit zu beraten.

Gruß GKVler

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 15.05.2009, 20:39 (vor 5676 Tagen) @ GKVler

Theoretisch hast Du Recht, aber die Denke der meisten Sozialversicherungsfachangestellten ist historisch gewachsen eine ganz andere. So kommt Sandra mit ihrem Einkommen Nahe der Armutsgrenze gerade so über die Runden und ihre GKV sah bis heute keine Möglichkeit ihren Beitrag runter zu stufen..............da fällt mir gerade ein, man könnte ja als Test seine Gesetzliche auch mal fragen, was ganz ehrlich von einem beabsichtigten Wechsel in eine Private so gehalten wird - das Geld bleibt ja schließlich auch dem deutschen Gesundheitsystem als Quersubventionierung über die PKV erhalten.

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

gast, Samstag, 16.05.2009, 14:05 (vor 5675 Tagen) @ Joachim Röhl

Zitat Röhl "das Geld bleibt ja schließlich auch dem deutschen Gesundheitsystem als Quersubventionierung über die PKV erhalten"

... ein Armutszeugnis für ihr Wissen vom deutschen Gesundheitssystem !!!

von dem geld was er an die PKV zahlt, geht erstmal ne satte Provision für den Werber ab, dann die Verwaltungskosten der PKV incl. von Vorstandgehältern die das vielfache der GKV-Vorstände betrage, und zum Schluss noch ein Gewinnanteil für die Aktionäre naja und halt etwas was in Arzthonorare etc. fließt kommt im Gesundheitssystem an, doch der Beitrag des GKV-Versicherten kommt zu über 90% da an und bei der PKV vielleicht 60-70%

naja Mathematik SECHS und setzen

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

GKVler, Samstag, 16.05.2009, 16:59 (vor 5675 Tagen) @ gast

@Gast: bin ganz Deiner Meinung. ich denke die PKV trägt einen maßgeblichen Teil dazu bei, dass das deutsche Gesundheitssystem zu den teuersten der Welt (natürlich nach dem US-amerikanischen, das sich wie bekannt voll auf die privaten Krankenversicherungen verlässt), aber was Leistung und Zufriedenheit betrifft nur im Mittelfeld landet...

@Joachim Röhl: ich denke, du schätzt die Kundenberater der Krankenkassen falsch ein. wenn ich für meine Kasse sprechen darf: bei uns werden die Kunden auf die Möglichkeiten der Beitragsentlastung hingewiesen, wenn sie uns dergleichen Probleme schildern...wie schon erwähnt, sind zufriedene Kunden sehr wichtig für Kassen. Und nach einer aktuellen Studie sind die Kunden von gesetzlichen Kassen zufriedener als die von privaten Krankenversicherungen. scheint also zu funktionieren :-)

Gruß GKVler

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 17.05.2009, 10:56 (vor 5674 Tagen) @ GKVler

Hallo Gast, mußt zwar nicht alles befürworten, was der Verband der Privaten Krankenversicherer so zum Thema publiziert http://www.pkv-gut-fuer-alle.de/gut_fuer_alle/ solltest aber einfach mal Deinen Hausarzt, Zahnarzt oder Facharzt fragen, ob sie auf die Privatversicherten verzichten könnten. Google Dich mal ein bischen durch mit den Stichworten Quersubventionierung durch PKV und fungiere bitte nicht als Oberlehrer. Danke fürs Lesen.

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

gast, Sonntag, 17.05.2009, 12:35 (vor 5674 Tagen) @ Joachim Röhl

diese tollen statements sind mir weiß gott bekannt, doch les mal was du oben geschrieben hast, da war das thema ein bisschen spezieller als diese alte diskussion.

.. ach ja und frag mal deinen arzt, ob er nur durch seine jetzigen privatpatienten existieren könnte??? ohne DAS GED DER GKV-PATIENTEN HÄTTEN DIE JETZT PRIVAT-VERSICHERTEN KAUM ÄRZTE ZUM HINGEHEN; VOR ALLEM NICHT AUF DEM LAND UND IM OSTEN

ich bin gern oberlehrer wenn es hilft ;-))

Re: Spielraum bei Mindestverdienst von Selbständigen?

gast, Sonntag, 17.05.2009, 13:24 (vor 5674 Tagen) @ gast

Ergänzung mit Fakten:

Statistik Arzteinkommen 2004/2005:

"Erstmals weisen die Daten zum Arzthonorar aus, wie viel Prozent der Gesamteinnahmen aus Beiträgen der Kassenmitglieder stammen. Bei den Hausärzten (das sind hier Allgemeinärzte/Praktiker, ohne Hausarzt-Internisten) machen sie 82,9 Prozent aus. Nur 15 Prozent sind Einnahmen von Privatpatienten und 2,1 Prozent aus "sonstiger selbständiger ärztlicher Tätigkeit". Darin sind auch IGeL-Einnahmen enthalten."

15% durch PKV-Patienten ... Wahnsinn!!! Kann ein VW-Händler von seinen 5 pro Jahr verkauften Phaeton leben??? Oder lebt er eher von den vielen Fox, Polo, Golf etc - Käufern???

Von "Subventionen" ALLEIN kann keiner überleben, doch viele leben ohne Subventionen!

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