Kassenwechsel bei Arbeitslosigkeit! (Krankenkassenrecht)

Alfred Ludwig @, Freitag, 07.10.2005, 10:10 (vor 6991 Tagen)

Bsp.: Arbeitsloser 40-jähriger Mann möchte von der AOK in die IKK od. eine andere gesetzliche Kasse wechseln!
Kann er das und wird er überhaupt von der IKK aufgenommen? Besteht eigentlich ein Ablehnungsrecht der ges. Krankenkassen?
Vielen Dank
A. Ludwig

Re: Kassenwechsel bei Arbeitslosigkeit!

Horst Sähover, Freitag, 07.10.2005, 21:46 (vor 6990 Tagen) @ Alfred Ludwig

Wenn bei der AOK die Bindungswirkung von 18 Monaten erfüllt wurde, dann kann die Mitgliedschaft dort mit Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft im Oktober d.J. gekündigt, dann endet diese dort am 31.12.2005. Zeitnah ist vor dem 31.12.2005 zum 01.01.2006 eine neue Kasse zu wählen, das Arbeitsamt sollte rasch informiert werden. Die neu gewählte Kasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Ob die AOK aber wirklich schlechter als die IKK ist, weiß ich nicht.

Re: Kassenwechsel bei Arbeitslosigkeit!

Elgin Fischbach @, Sonntag, 09.10.2005, 12:54 (vor 6989 Tagen) @ Horst Sähover

Ob die AOK aber wirklich schlechter als die IKK ist, weiß ich nicht.>

Was freiwillige Satzungsleistungen im Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin anbelangt, stehen die AOKen auf den letzten Plätzen aller mir bis jetzt bekannten Leistungsrankings (ich lasse mich jederzeit gerne vom Gegenteil überzeugen!).

Auch bei der Erreichbarkeit außerhalb der üblichen Bürozeiten sieht es bei den AOKen nicht besser aus, hier haben etliche Innungs- und Betriebskrankenkassen (von denen viele rund um die Uhr telefonisch erreichbar sind) sowie manche Ersatzkassen (TK, HMK) die Nase vorn. Abhängig von Ihrem angestrebten neuen Arbeitsplatz (Pendelzeit - sprich: Entfernung, Lage der Arbeitszeit) kein unwichtiges Kriterium!

Gruß
Elgin

Re: Kassenwechsel bei Arbeitslosigkeit!

Ulla S., Sonntag, 09.10.2005, 13:41 (vor 6989 Tagen) @ Elgin Fischbach

Grundsätzlich macht es doch keinen Sinn, wenn alle Bürger Mitglied in der besten Krankenkasse wären. Denn dann gäbe es nur die GEK und sonst nichts und damit keinen Wettbewerb. Also laß den Magen entscheiden und zwar so ähnlich wie beim Autokauf. Die AOK und die IKK und die BKK usw. haben alle etwas positives, man muss nur daran glauben.

Re: Kassenwechsel bei Arbeitslosigkeit!

Will das, was medizinisch sinnvoll ist!, Montag, 10.10.2005, 07:49 (vor 6988 Tagen) @ Elgin Fischbach


Dazu sei mir mal eine Anmerkung erlaubt:

Vor kurzen wurden mehrere Studien veröffentlicht, die den Nutzen von Alternativmedizin in großen Teilen sehr in Frage stellen. So hat Stiftung Warentest ermittelt, dass es bei 2/3 der überprüften Methoden keinen Beweis für einen medizinischen Nutzen gibt, welcher über den Placeboeffekt hinausgeht.
(Sicher - es wird auch gegenteilige Studien geben – da sollte man aber ganz genau schauen, wer diese bezahlt hat und wer mit welcher Methode Geld verdient.)

Dass Krankenkassen mit einer überwiegende gesunden Mitgliederstruktur hier das eine oder andere bezahlen, mag ja ganz nett sein. Wenn dies aber alle Krankenkassen tun würden, hätte unser Gesundheitswesen noch viel mehr finanzielle Probleme. Ich denke wir müssen froh sein, wenn der Großteil der Bürger in ein paar Jahren überhaupt noch einen Anspruch auf die notwendige medizinische Grundversorgung hat und nicht darauf schauen, dass zusätzliche fragwürdige Leistungen übernommen werden.

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