sonderkündigungsrecht nach (Krankenkassenrecht)

juergen-sz @, Montag, 10.10.2005, 18:01 (vor 6984 Tagen)

hallo zusammen,
weiß jemand zufällig, ob es inzwischen ein urteil gibt, das besagt, daß einem die GKV ein Sonderkündigungsrecht einräumen muß wegen des erhöhten Beitrags ab 1.7.2005. Der Beitrags-"Satz" kann sich ja sogar ein wenig gesenkt haben, aber wegen der gesetzlichen Änderung ist der Beitrags-"Betrag" (in Euro) ja doch höher wie vorher. Die BKK Mobil Oil läßt mich nicht raus.
wünsche noch einen schönen tag und danke für hinweise, juergen-sz

Re: sonderkündigungsrecht nach

Horst Sähover, Montag, 10.10.2005, 20:48 (vor 6984 Tagen) @ juergen-sz

Hallo Jürgen,

deine Denkweise in dieser Sache wird Dir nichts bringen. Das mit den 0,9% ist doch nur eine politische Umverteilung und hat mit einer typischen Beitragssatzerhöhung im Sinne des SGB V nichts zu tun. Im übrigen dauern Sozialgerichtsurteile locker 1-2 Jahre.

So schlecht ist die Mobil Oil doch auch nicht, zumindest so lange nicht, wie man sie nicht braucht und wie man dort als Arbeitnehmer nicht sein Geld verdienen muss. Wenn Du die 18 monatige Bindungswirkung erfüllt hast, kannst Du Dir eine richtige Krankenkasse suchen. Bis dahin: Strafe muss sein.

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