Re: sonderkündigungsrecht nach (Krankenkassenrecht)
Hallo Jürgen,
deine Denkweise in dieser Sache wird Dir nichts bringen. Das mit den 0,9% ist doch nur eine politische Umverteilung und hat mit einer typischen Beitragssatzerhöhung im Sinne des SGB V nichts zu tun. Im übrigen dauern Sozialgerichtsurteile locker 1-2 Jahre.
So schlecht ist die Mobil Oil doch auch nicht, zumindest so lange nicht, wie man sie nicht braucht und wie man dort als Arbeitnehmer nicht sein Geld verdienen muss. Wenn Du die 18 monatige Bindungswirkung erfüllt hast, kannst Du Dir eine richtige Krankenkasse suchen. Bis dahin: Strafe muss sein.
gesamter Thread:
- sonderkündigungsrecht nach -
juergen-sz,
10.10.2005, 18:01
- Re: sonderkündigungsrecht nach - Horst Sähover, 10.10.2005, 20:48