sonderkündigungsrecht nach (Krankenkassenrecht)
hallo zusammen,
weiß jemand zufällig, ob es inzwischen ein urteil gibt, das besagt, daß einem die GKV ein Sonderkündigungsrecht einräumen muß wegen des erhöhten Beitrags ab 1.7.2005. Der Beitrags-"Satz" kann sich ja sogar ein wenig gesenkt haben, aber wegen der gesetzlichen Änderung ist der Beitrags-"Betrag" (in Euro) ja doch höher wie vorher. Die BKK Mobil Oil läßt mich nicht raus.
wünsche noch einen schönen tag und danke für hinweise, juergen-sz