Re: neuversicherung (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Mittwoch, 26.10.2005, 15:25 (vor 6968 Tagen) @ elli

Im Prinzip kann sie sich nur noch privat versichern - ausser sie nimmt eine Beschäftigung auf oder bekommt Arbeitslosengeld...
Wenn sie nicht lange selbständig war, könnte sie auch bei ihrer alten Krankenkasse nachfragen, ob sie sich dort rückwirkend freiwillig versichern kann.


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