Re: familienversichert? (Krankenkassenrecht)

Sora, Donnerstag, 17.11.2005, 10:38 (vor 6946 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

bei geringfügig Beschäftigen gilt eine monatl. Einkommensgrenze von 400,- EUR.
Das Geld vom Jugendamt für die Betreuung der Pflegekinder ist wahrscheinlich gar nicht auf diesen Betrag anzurechnen, da es normalerweise nicht zum Gesamteinkommen zählt.
Am besten mal die Unterlagen bei der Krankenkasse vorlegen.


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