Studentische Krankenversicherunf (Krankenkassenrecht)
Ich bin studentisch krankenversichert, aber schon im 15. Semester. Bis vor kurzem wusste ich gar nicht, dass ich dann gar nicht mehr den vegünstigten Beitrag bekommen kann. Nun steht auf der website meiner GKV, dass ich mit Ende der Pflichtversicherung einen Fragebogen bekomme, ob sie die studentische Versicherung verlängern können. Den habe ich aber nie bekommen, somit zahle ich immernoch den Studentenbeitrag. Ich würde jedoch wohl keinen der Verlängerungsgründe erfüllen.
Da ich ja deutlich mehr zahlen müsste (was ich mir eigentlich nicht leisten kann), frage ich mich nun, soll ich einfach warten, bis ich den Bogen bekomme und selbst anrufen und sagen ich müsste mehr zahlen?
Können die mich rückwirkend rauswerfen, wenn ich das mache? Nachher stehe ich ohne iregendeine Verischerung da, habe schon von der 3Monatsregel gehört, von wegen freiwillig weiterversichern. Gilt die auch, wenn mir gar nicht offiziell gekündigt wurde und die GKV fleissig weiter den Beitrag einkassiert?
Muss sagen, ich habe zwischenzeitlich 6 Monate gearbeitet (Praktikum) und war da voll sozialversichungspflichtig, war also nicht studentisch versichert, kann man das abziehen lassen?