Studentische Krankenversicherunf (Krankenkassenrecht)

Squirrel, Sonntag, 20.11.2005, 22:55 (vor 6943 Tagen)

Ich bin studentisch krankenversichert, aber schon im 15. Semester. Bis vor kurzem wusste ich gar nicht, dass ich dann gar nicht mehr den vegünstigten Beitrag bekommen kann. Nun steht auf der website meiner GKV, dass ich mit Ende der Pflichtversicherung einen Fragebogen bekomme, ob sie die studentische Versicherung verlängern können. Den habe ich aber nie bekommen, somit zahle ich immernoch den Studentenbeitrag. Ich würde jedoch wohl keinen der Verlängerungsgründe erfüllen.
Da ich ja deutlich mehr zahlen müsste (was ich mir eigentlich nicht leisten kann), frage ich mich nun, soll ich einfach warten, bis ich den Bogen bekomme und selbst anrufen und sagen ich müsste mehr zahlen?
Können die mich rückwirkend rauswerfen, wenn ich das mache? Nachher stehe ich ohne iregendeine Verischerung da, habe schon von der 3Monatsregel gehört, von wegen freiwillig weiterversichern. Gilt die auch, wenn mir gar nicht offiziell gekündigt wurde und die GKV fleissig weiter den Beitrag einkassiert?
Muss sagen, ich habe zwischenzeitlich 6 Monate gearbeitet (Praktikum) und war da voll sozialversichungspflichtig, war also nicht studentisch versichert, kann man das abziehen lassen?

Re: Studentische Krankenversicherunf

KKFuxx @, Donnerstag, 12.01.2006, 22:35 (vor 6890 Tagen) @ Squirrel

Moin Squirrel,

die Versicherungspflicht als studentisch besteht längstens bis zum Ende des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Je nachdem, was zuerst erreicht wurde.

Verlängerungstatbestände sind u.a. Zivildienst, Wehrdienst oder eine schwerwiegende Erkrankung.

Danach ist eine freiwillige Versicherung für dich durchzuführen.

Die 3-Monatsfrist verläuft vom Ende der Versicherungspflicht als Student + 3 Monate (z.B. Ende Vers-Pflicht als Student am 30.09.05, Fristbeginn wäre der 1.10.05, Fristende der 02.01.06 (wegen Wochenende).

So wie Du den Fall hier darstellst, ist der Zug abgefahren, es sei denn, du erfüllst eine der o.g. Tatbestände. Die Zeit würde dann auf das Ende addiert.

Was die Beiträge angeht:

Beiträge verjähren nach 4 Jahren, gerechnet vom Ablauf des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind.

Außerdem hast Du eine Mitwirkungspflicht.

Normalerweise ist es so, dass Deine KK deine Immatrikulationsbescheinigungen von Dir haben will und anhand derer sieht, wann das 14. Semester abgelaufen ist.

Ich vermute, dass Du noch keine Mitteilung bekommen hast, da deine KK die Zeit vom Wehrdienst/Zivi bereits berücksichtigt hat.

Das würde ja auch ungefähr hinkommen (Du bist im 15. Semester).

Ich würde mich an Deiner Stelle darum kümmern, da sonst Erstattungsansprüche gegen Dich geltend gemacht werden könnten aufgrund zu unrecht erbrachter Leistungen.

Ruf am besten mal bei deiner KK an.

Gruß, KKFuxx

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