Lohnfortzahlungsversicherung ab 01.01.06 (Krankenkassenrecht)
Arbeitgeber konnte 2005 U 2 Umlage für AOK Versicherte auch an eine andere Krankenkasse zahlen
(IKK ,BKK günstigerer Umlagesatz)
Frage :
Kann bei der Lohnfortzahlungsversicherung U 1 für Angestellte ab 2006 auch so verfahren werden ?